Das Verfahren zur Bildung von Nationalmannschaften in Gemeinden. Das Verfahren zur Bildung von Sportmannschaften in der Region Kirow. III. Zusammensetzung der Nationalmannschaften, Reihenfolge ihrer Aufstellung

PROJEKT

BESTIMMUNGEN

Zum Verfahren zur Auswahl von Sportlern für die Aufnahme in die Sportmannschaft Russische Föderation durch Sport-Cheerleading

Allgemeine Bestimmungen

1.1. Terminologie:

Testamentsvollstrecker- Sportler, Duett, Duo, Gruppe, Team

Zone– Föderationskreis der Russischen Föderation

1.2. Diese Verordnung regelt den Prozess der Bildung regionaler Teams zur Qualifikation für Meisterschaften. Bundesbezirke– im Folgenden die Zonen, Nationalmannschaften der Zonen für die Teilnahme an den Meisterschaften und Meisterschaften Russlands, Nationalmannschaften der Russischen Föderation – im Folgenden die Russische Föderation für Reisen zu Europa- und Weltmeisterschaften sowie zu Welt- und Europapokalen

1.3. Für alles Meisterschaften\ Zonenmeisterschaften (Bundesbezirke) und Meisterschaften \ Meisterschaften der Russischen Föderation sind für Athleten zugelassen, die die Qualifikationsrunden in den Regionen bestanden haben.

1.4. Alle Tassen Bundesbezirke sind „offen“ (jeder kann an diesen Turnieren teilnehmen).

1.5. Alle Tassen Die Russische Föderation ist „offen“, aber Athleten, die sich nicht für die Meisterschaft/Meisterschaft oder den Bundesbezirkspokal qualifiziert haben, werden nur zugelassen, wenn sie zusätzliche Qualifikationsrunden bestehen, die direkt an den Tagen der Pokale stattfinden.

1.5. Alle Meisterschaften/Regionalmeisterschaften und Regionalpokale sind „offen“. In diesem Fall werden die Ergebnisse der Meisterschaft/Meisterschaft und des Regionalpokals ermittelt, indem aus dem allgemeinen Abschlussprotokoll nur Athleten aus dieser Region ausgewählt werden.

Die Form des Qualifikationswettbewerbs zur Bestimmung der Regionalmannschaft wird direkt von der SChR-Zweigstelle in der Region festgelegt, basierend auf dem Entwicklungsstand des Cheerleadings in einer bestimmten Region.

1.6. Die aktuelle Wertungsliste der Region/Zone wird auf Grundlage der Ergebnisse aller Wertungswettbewerbe im HCR erstellt. Es werden nur Athleten und Teams aus dieser Region/Zone berücksichtigt. Die Ergebnisse der offiziellen Meisterschaften/Europa- und Weltmeisterschaften werden für russische Starts zusammengefasst. internationale Wettbewerbe Die Intensivstation wird auf dem Territorium der Russischen Föderation durchgeführt.

1.8. Wenn ein Athlet von einem wechselt Alterskategorie im darauffolgenden Jahr behält er 50 % der Wertungspunkte, die er im vergangenen Jahr in der vorherigen Altersklasse erreicht hat.

1.9. Wenn der Gewinner der Russischen/Bundesbezirksmeisterschaft in die nächste Alterskategorie wechselt, erhält er das Recht auf einen zusätzlichen Quotenplatz im Team seiner Zone/Region in der nächsten Alterskategorie, bis zur Russischen/Zonenmeisterschaft/Meisterschaft dafür Altersklasse ausgetragen. Diese Regel gilt nur für Solisten und Duette.

1.10.Ein Antrag auf Teilnahme an der Meisterschaft/Zone/Russischen Meisterschaft muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.

  1. Bildung von Nationalmannschaften der Regionen (Subjekte der Föderation) zur Teilnahme an Meisterschaften/Meisterschaften der Bundesbezirke (FD)

2.1 Um eine Regionalmannschaft zu bilden, müssen im Laufe des Kalenderjahres eine Meisterschaft/Meisterschaft und ein Regionalpokal organisiert werden. Es besteht die Möglichkeit, offizielle Qualifikationswettbewerbe für die Region durchzuführen. Sollte es nicht möglich sein, die Meisterschaft/Regionalmeisterschaft abzuhalten, wird die Nationalmannschaft auf Grundlage der jährlichen Wertung der SCHR-Spieler gebildet. Zu diesem Zweck stellt der Leiter der Region einen Antrag an den Leiter der Zonenvertretung der SSR.

2.2 Quoten (die Anzahl der Teilnehmer der regionalen Nationalmannschaft) sind in Absatz 5 definiert dieser Verordnung.

2.3 Das Prinzip der Bildung einer Regionalmannschaft ist in Absatz 6 dieser Bestimmungen festgelegt

2.4 Eine Bewerbung für die Meisterschaft/Meisterschaft des Bundesdistrikts aus der Region wird ausschließlich vom Leiter der Zweigstelle des regionalen Bezirks für soziale Entwicklung auf dem Briefkopf der Organisation eingereicht. Der Antrag wird vom Leiter der SChR-Abteilung im Bundesdistrikt oder vom Sportdirektor des SChR im Bundesdistrikt genehmigt.

2.5 Die Anmeldung zur Meisterschaft \ Meisterschaft des Bundesdistrikts erfolgt entweder durch den Leiter der Region oder den Kapitän der Regionalmannschaft.

2.6 Alle Änderungen in der Zusammensetzung der Regionalmannschaft können nur vom Leiter der Regionalabteilung der SSR oder dem Kapitän der Regionalmannschaft vorgenommen werden.

2.7 Der Leiter der Regionalabteilung der SSR ist für die Richtigkeit und Korrektheit der Teambildung verantwortlich.

  1. Bildung von Nationalmannschaften der Föderationskreise (FD) zur Teilnahme an den Meisterschaften der Russischen Föderation

3.1. Um eine Nationalmannschaft zu bilden, muss ein Bundesbezirk im Laufe des Kalenderjahres die Meisterschaft/Meisterschaft und den Bundesbezirkspokal bestehen.

3.2. Wenn die Meisterschaft/Meisterschaft oder der Pokal des Föderationskreises in einem bestimmten Föderationskreis nicht ausgetragen wurde, können Athleten des jeweiligen Föderationskreises nur durch zusätzliche Qualifikationsrunden zur Meisterschaft/Meisterschaft Russlands zugelassen werden.

3.3. Wenn der Leistungsträger (die Mannschaft) nicht an der Meisterschaft/Meisterschaft oder dem Bundesbezirkspokal teilgenommen hat, kann er/sie nicht in die FD-Nationalmannschaft aufgenommen werden.

3.4. Quoten (die Anzahl der Teilnehmer der regionalen Nationalmannschaft) sind in Absatz 5 dieses Reglements festgelegt.

3.5. Das Prinzip der Bildung einer Regionalmannschaft ist in Absatz 6 dieser Ordnung festgelegt

3.6. Eine Bewerbung für die Meisterschaft/Meisterschaft der Russischen Föderation aus einer Region wird nur vom Leiter des Bundesbezirks auf dem Briefkopf der Organisation eingereicht.

3.7. Die Registrierung für die Meisterschaft\Meisterschaft der Russischen Föderation erfolgt entweder durch den Leiter der FD oder durch den Kapitän der FD-Mannschaft.

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Aktiv

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES ORDENS „DIE STADT GORNO-ALTAISK“ UND IHRE GEWÄHRLEISTUNG (in der Fassung vom 28. Juli 2017)

Dokumenttitel:
Dokumentennummer: 28
Dokumenttyp:
Status: Aktiv
Veröffentlicht:
Annahmedatum: 15. April 2014
Revisionsdatum: 28. Juli 2017

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES VERFAHRENS ZUR BILDUNG NATIONALER SPORTMANNSCHAFTEN DER KOMMUNALFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ UND IHRER UNTERSTÜTZUNG (in der Fassung vom: 28.07.2017)

VERWALTUNG DER STADT GORNO-ALTAISK

AUFLÖSUNG

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES VERFAHRENS ZUR BILDUNG NATIONALER SPORTMANNSCHAFTEN DER KOMMUNALFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ UND DEREN UNTERSTÜTZUNG

Um die Mittel für Sportunterricht und Sportveranstaltungen sinnvoll zu verwenden, gemäß dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 2003 N 131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“, geleitet von den Artikeln 38, 43 Durch die Resolution angenommen, beschließe ich:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Bildung von Sportmannschaften der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ und deren Bereitstellung.

2. Der Leiter der Informations- und Analyseabteilung der Verwaltung der Stadt Gorno-Altaisk (S.V. Denchik) veröffentlicht ihn innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum der Unterzeichnung dieser Resolution in der Zeitung „Bulletin of Gorno-Altaisk“ und Veröffentlichen Sie es auf dem offiziellen Portal der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ im Internet.

3. Dieser Beschluss tritt nach dem Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in der Zeitung „Bulletin von Gorno-Altaisk“ in Kraft und gilt für Rechtsbeziehungen, die ab dem 01.01.2014 entstanden sind.

4. Als autorisierte Stelle für die Bildung von Sportmannschaften der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ die städtische Einrichtung „Abteilung für Kultur, Sport und Jugendpolitik der Verwaltung der Stadt Gorno-Altaisk“ zu benennen.

(Hrsg.)

5. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Resolution wird dem stellvertretenden Leiter der Verwaltung der Stadt Gorno-Altaisk übertragen (überwacht soziale Fragen).

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 30. September 2016 N 104)

Bürgermeister von Gorno-Altaisk
V.A.OBLOGIN

VERFAHREN ZUR BILDUNG VON SPORTMANNSCHAFTEN DER KOMMUNALFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ UND DEREN UNTERSTÜTZUNG

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Dieses Verfahren zur Bildung von Sportmannschaften der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ (im Folgenden: das Verfahren) wurde in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 4. Dezember 2007 N 329-FZ „Über Körperkultur und Sport“ entwickelt in der Russischen Föderation“, Verordnungen über die kommunale Einrichtung „Abteilung für Kultur, Sport und Jugendpolitik der Verwaltung der Stadt Gorno-Altaisk“, geleitet von den Artikeln 38, 43 der Satzung der Gemeindeformation „Stadt Gorno- Altaisk“, angenommen durch Beschluss des Stadtrats von Gorno-Altaisk vom 29.08.2013 N 12-3. Das Verfahren legt den Mechanismus für die Bildung von Sportmannschaften der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ (im Folgenden Nationalmannschaft genannt) fest verschiedene Arten Sport, die Rechte und Pflichten der Mitglieder von Nationalmannschaften und regelt auch Fragen der Logistik von Nationalmannschaften.

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

2. Nationalmannschaften verschiedener Sportarten werden gebildet, um sich auf Meisterschaften, Pokale und Meisterschaften, Turniere der Altai-Republik, interkommunale und interregionale Wettbewerbe, offizielle offene Wettbewerbe anderer Regionen, gesamtrussische Sport- und Sportveranstaltungen vorzubereiten und daran teilzunehmen ( im Folgenden als Sportveranstaltungen bezeichnet) zur Erlangung fortgeschrittener Positionen im regionalen, überregionalen und gesamtrussischen Sportbereich, Teilnahme daran im Namen der Stadt Gorno-Altaisk.

3. Nationalmannschaften werden in verschiedenen Sportarten gebildet, die im Allrussischen Sportregister aufgeführt sind.

4. Ein einzelner Sportler, der Mitglied einer Nationalmannschaft ist und im Auftrag der Gemeinde „Stadt Gorno-Altaisk“ zur Teilnahme an Sportveranstaltungen entsandt wird, wird einer Nationalmannschaft gleichgestellt.

5. Die Zusammensetzung der Sportmannschaft und die finanziellen Kosten für die Teilnahme dieser Mannschaft an einer Sportveranstaltung werden jeweils durch eine gesonderte Anordnung des Leiters der städtischen Einrichtung „Abteilung für Kultur, Sport und Jugendpolitik der Stadt Gorno“ festgelegt -Stadtverwaltung Altaisk“.

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

II. Ziele und Ziele der Bildung von Sportmannschaften

6. Das Hauptziel bei der Bildung von Nationalmannschaften besteht darin, wettbewerbsfähige Mannschaften in verschiedenen Sportarten zu bilden, um an Sportveranstaltungen teilzunehmen und die besten Vertreter unter den Sportlern der Stadtverwaltung „Stadt Gorno-Altaisk“ an die Sportmannschaften der Republik Altai zu delegieren , dem Sibirischen Föderationskreis und der Russischen Föderation nach verschiedenen Sportarten.

7. Die Aufgaben der Nationalmannschaften sind:

Vorbereitung und erfolgreiches Abschneiden bei Sportwettkämpfen;

Steigerung des Ansehens des Sports;

Verbesserung der Fähigkeiten führender Sportler der Stadt Gorno-Altaisk;

Einbeziehung der jungen Generation in systematische Sportaktivitäten.

III. Zusammensetzung der Nationalmannschaften, Reihenfolge ihrer Aufstellung

8. Eine Nationalmannschaft ist eine Gruppe von Sportlern, Trainern und anderen engagierten Spezialisten, die für eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Leistung der Sportler sorgen, die Mitglieder der Nationalmannschaft bei Sportwettkämpfen sind.

9. Nationalmannschaften werden von der städtischen Einrichtung „Abteilung für Kultur, Sport und Jugendpolitik der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk“ (im Folgenden als Abteilung bezeichnet) auf der Grundlage von Vorschlägen städtischer (regionaler) Sportverbände gebildet. Leiter kommunaler Sporteinrichtungen (im Folgenden: Einrichtungen), die entsprechende Sportarten pflegen, oder der auf Anordnung des Abteilungsleiters ernannte Seniortrainer der Nationalmannschaft.

(Absatz 9, geändert durch den Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

10. Nationalmannschaften können sowohl zur Durchführung des laufenden Bildungs- und Trainingsprozesses und zur Teilnahme an Sportveranstaltungen als auch zur Teilnahme an einzelnen spezifischen Sportwettkämpfen gebildet werden.

11. Nationalmannschaften können aus einer Haupt- und einer Reservemannschaft bestehen.

12. Ein Athlet mit Hochgefühl Sporttraining, gewann Preise bei Meisterschaften und Meisterschaften der Stadt Gorno-Altaisk, Republik Altai, und zeigte konstant hohe Ergebnisse bei anderen offiziellen Sportwettbewerben.

13. Ein Kandidat für die Hauptmannschaft einer Nationalmannschaft in einer Sportart kann ein Athlet sein, der über eine hohe sportliche Ausbildung verfügt und bei offiziellen Sportwettkämpfen oder in Qualifikationswettkämpfen konstant gute Ergebnisse zeigt.

14. Ein Athlet, der Gewinner oder Preisträger offizieller Sportwettkämpfe ist und das Potenzial für weitere sportliche Verbesserungen hat, kann Kandidat für die Reservemannschaft einer Nationalmannschaft in einer Sportart werden.

15. Ein Kandidat für die Nationalmannschaft der Stadt Gorno-Altaisk in einer adaptiven Sportart kann ein behinderter Sportler oder ein Sportler mit Behinderung sein Behinderungen Gesundheit, treibt regelmäßig Sport und ist Gewinner oder Preisträger von Wettbewerben in der entsprechenden Sportart in der Stadt Gorno-Altaisk oder anderen offiziellen Sportwettkämpfen unter behinderten Sportlern oder Sportlern mit Behinderungen.

16. Vorrang bei der Aufnahme in die Nationalmannschaft hat unter sonst gleichen Bedingungen der Sportler, der bei den Meisterschaften der Stadt Gorno-Altaisk das höchste Ergebnis erzielt hat.

17. Zu den Nationalmannschaften gehören auch Trainer und andere engagierte Fachkräfte, die erforderlich sind, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Leistung der Nationalmannschaft bei Sportwettkämpfen sicherzustellen.

18. Die Größe der Nationalmannschaft für die Teilnahme an Sportveranstaltungen richtet sich nach den Bedingungen für die Zulassung der Mannschaft zu höheren Sportveranstaltungen.

19. Die Zusammensetzung der Nationalmannschaften wird auf Anordnung des Abteilungsleiters genehmigt.

(Absatz 19, geändert durch den Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

20. Die Zusammensetzung der Nationalmannschaften für Mannschaftssportarten wird für die Sportsaison, für Wintersportarten – für den Zeitraum vom Beginn der Wintersaison bis zum Beginn der nächsten Saison genehmigt. Die Zusammensetzung der Nationalmannschaften für andere Sportarten wird für das Kalenderjahr genehmigt.

21. Die Nationalmannschaften werden in diesem Jahr für das nächste Jahr auf der Grundlage der zugewiesenen Aufgaben und festgelegt finanzielle Sicherheit zum Zeitpunkt der Entscheidung, eine Nationalmannschaft zu bilden.

22. Wenn ein Athlet sich weigert, der Nationalmannschaft beizutreten, oder der Athlet aus der Nationalmannschaft ausgeschlossen wird, kann beschlossen werden, den nächsten Athleten aus den Kandidaten für die Nationalmannschaft aufzunehmen.

IV. Rechte und Pflichten von Nationalmannschaftssportlern

23. Athleten der Nationalmannschaft haben das Recht:

An Bildungs- und Trainingsveranstaltungen sowie Sportwettkämpfen teilnehmen;

Die Nutzung städtischer Sportanlagen, Ausrüstung, Inventar, Sport- und Ausgehuniformen ist kostenlos;

Erhalten Sie Sport- und Ausgehuniformen;

In der vorgeschriebenen Weise zum Empfang eingereicht werden Sportkategorien Und Sporttitel in Übereinstimmung mit den Normen und Anforderungen des Einheitlichen Allrussischen Sportklassifizierung, sowie Verleihung von Diplomen und Zertifikaten, anderen Auszeichnungen für hohe sportliche Erfolge;

Für hohe sportliche Leistungen erhalten Sie Geldstipendien und andere Belohnungen, die in den kommunalen Rechtsakten der Stadt Gorno-Altaisk vorgesehen sind;

Zur Ausübung anderer Rechte gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

24. Athleten der Nationalmannschaft sind verpflichtet:

1) die Stadt Gorno-Altaisk bei Sportveranstaltungen würdig vertreten;

2) an Sportwettkämpfen teilnehmen, ihre sportlichen Fähigkeiten verbessern;

3) Erfüllung individueller Trainingspläne, Trainings- und Wettkampfaufgaben, Anforderungen und Empfehlungen des Trainerstabes und der Ärzte;

4) die Sicherheitsanforderungen bei der Teilnahme an Leibeserziehungs- und Sportveranstaltungen, Bildungs- und Trainingsveranstaltungen sowie in Sportanlagen einhalten;

5) keine Dopingmittel zu verwenden, die obligatorische Dopingkontrolle gemäß dem festgelegten Verfahren einzuhalten;

6) einhalten ethische Standards im Bereich Sport;

7) die Bestimmungen (Vorschriften) für Sportveranstaltungen und Sportwettkämpfe, an denen sie teilnehmen, sowie die Anforderungen der Veranstalter solcher Veranstaltungen und Wettkämpfe einhalten;

8) die hygienischen und hygienischen Anforderungen sowie die medizinischen Anforderungen einhalten und sich regelmäßig ärztlichen Untersuchungen unterziehen, um die Sicherheit des Sports für die Gesundheit zu gewährleisten;

9) andere Aufgaben gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation wahrnehmen.

25. Fragen eines Verstoßes gegen die Sportdisziplin durch einen Athleten der Nationalmannschaft werden im Trainerrat der Nationalmannschaft oder bei der Institution oder Organisation, die den Athleten vertreten hat, behandelt.

26. Ein Athlet der Nationalmannschaft kann wegen schlechterer sportlicher Ergebnisse, systematischer Nichteinhaltung des individuellen Plans und festgelegter Standards oder des Konsums verbotener Drogen (Doping) aus der Nationalmannschaft ausgeschlossen werden.

V. Leitung und Organisation der Arbeit in Nationalmannschaften

27. Die Führung der Nationalmannschaft in der jeweiligen Sportart obliegt als alleinige Führung dem Seniortrainer, der auf Anordnung des Abteilungsleiters ernannt wird.

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

28. Der Senior-Trainer ist verantwortlich für den Vorbereitungsstand und die Leistungsergebnisse bei Sportwettkämpfen der Sportler der Nationalmannschaft, die Umsetzung von Trainingsplänen, die Organisation von Trainingslagern und die Teilnahme an Sportveranstaltungen, für die Bildungsarbeit und psychologisches Klima in der Nationalmannschaft.

29. Der Senior-Trainer leitet den Trainerrat. Der Trainerrat wird aus Trainern und anderen Personen gewählt, um eine allgemeine Strategie für die Methodik zur Vorbereitung der Athleten der Nationalmannschaft auf Leistungen bei Sportwettkämpfen zu entwickeln.

30. Der Personaltrainer eines Sportlers einer Nationalmannschaft kann für den Zeitraum der zentralen Vorbereitung und Teilnahme an Sportveranstaltungen in der vorgeschriebenen Weise in die Nationalmannschaft eingebunden werden. Die Mitwirkung eines Personal Trainers an der Arbeit der Nationalmannschaft kann als Fortbildung gewertet und bei der Verleihung von Ehrentiteln berücksichtigt werden.

31. Trainer und andere beteiligte Spezialisten der Nationalmannschaften erbringen ihre Arbeit gemäß den Bedingungen der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung, auf deren Grundlage sie beteiligt sind. Trainer und Lehrer können im Rahmen eines kommunalen Vertrags mit ihnen in die Arbeit mit Nationalmannschaften einbezogen werden.

32. Trainer und andere beteiligte Spezialisten von Nationalmannschaften haben das Recht:

1) nach dem festgelegten Verfahren Entschädigungszahlungen für die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reise zu leisten, Sportuniform um Arbeiten in zentralen Trainingslagern und Reisen zu Sportveranstaltungen durchzuführen;

2) andere Belohnungen zu erhalten, die in den kommunalen Rechtsakten der Stadt Gorno-Altaisk für hohe sportliche Ergebnisse vorgesehen sind;

3) Auszeichnungen für hohe sportliche Leistungen von Sportlern, Verleihung von Titeln, Verleihung von Abzeichen, Diplomen und Zertifikaten in der vorgeschriebenen Weise.

33. Trainer und andere beteiligte Spezialisten von Nationalmannschaften sind verpflichtet:

1) ihre beruflichen Qualifikationen ständig verbessern;

2) Bereitstellung eines modernen organisatorischen und methodischen Niveaus des Bildungs- und Ausbildungsprozesses, betrieblicher und vorausschauende Planung basierend auf einer Analyse der vergangenen Phasen der Vorbereitung und Teilnahme an Sportwettkämpfen der Nationalmannschaft und einzelner Athleten;

3) eine fortschreitende Verbesserung der Fähigkeiten der Sportler anstreben und dabei vermeiden, die sportliche Form der Sportler zu erzwingen;

4) danach streben, dass Nationalmannschaften bei Sportwettkämpfen Preise gewinnen;

5) deins persönliches Beispiel danach streben, eine Atmosphäre der Kameradschaft, der geschäftlichen Rivalität und des Respekts für das Servicepersonal, die Schiedsrichter und die Zuschauer der Nationalmannschaft zu schaffen;

6) Erfahrungen im Bereich der Trainingsmethoden und Errungenschaften der wissenschaftlichen, methodischen und medizinisch-biologischen Unterstützung sammeln und an neue Generationen von Trainern und Sportlern der Nationalmannschaften weitergeben.

VI. Materielle Unterstützung für Nationalmannschaften

34. Die materielle und technische Unterstützung der Nationalmannschaften erfolgt auf Kosten des für diese Zwecke bereitgestellten Budgets der Abteilung für das nächste Haushaltsjahr sowie aus anderen Quellen.

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

35. Zu den Logistikkosten für Nationalmannschaften im Sport zählen:

1) Entschädigung für die Verpflegungskosten während der Reise und an Tagen von Sportveranstaltungen;

2) Entschädigung für die Lebenshaltungskosten, einschließlich der Buchung einer Unterkunft;

3) Entschädigung für die Kosten für den Transport von Sportgeräten;

4) Entschädigung für die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Miete von Sportanlagen während zentraler Trainingslager;

5) Entschädigung für die Reisekosten der in Nationalmannschaften vertretenen Personen zum Austragungsort von Sportveranstaltungen und zurück, einschließlich der Buchung von Eintrittskarten;

6) Kauf von Sportuniformen, Schuhen und individueller Ausrüstung;

7) Vermietung von Sportanlagen, einschließlich der Bezahlung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Sportanlagen, Schwimmbahnen usw.;

8) Vermietung von Fahrzeugen;

9) Bereitstellung von Arzneimitteln, Stärkungsmitteln, Vitaminpräparaten, allgemeinen medizinischen Medikamenten, Bestehen von medizinischen und Anti-Doping-Untersuchungen;

10) sonstige Ausgaben, die in der geltenden Gesetzgebung sowie in den Vorschriften (Verordnungen) für die Durchführung offizieller Sportveranstaltungen vorgesehen sind.

36. Dieses Verfahren legt die Standards für die Finanzierung von Sportmannschaften der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ fest (Anhänge 1 – 7).

37. Die Verwendung von Mitteln für die Bereitstellung von Nationalmannschaften erfolgt gemäß den in diesem Verfahren vorgesehenen Ausgabenposten und in den im Haushaltsvoranschlag für diese Zwecke vorgesehenen Beträgen.

38. Grundlage für die Mittelverwendung jeder Veranstaltung ist ein Auftrag des Fachbereichsleiters mit genehmigtem Kostenvoranschlag.

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

39. Die Verantwortung für die rechtzeitige Übermittlung von Berichten an die Buchhaltungs- und Berichtsabteilung der Stadtverwaltung Gorno-Altaisk liegt beim Empfänger Haushaltsmittel.

40. Die Kontrolle der gezielten Verwendung von Haushaltsmitteln erfolgt durch die kommunale Einrichtung „Finanzabteilung der Verwaltung der Gemeindeformation der Stadt Gorno-Altaisk“ im Rahmen ihrer Befugnisse.

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

VII. Das Verfahren zur Bereitstellung von Nationalmannschaften

41. Nationalmannschaften erhalten finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Leibeserziehungs- und Sportveranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltungen“), die in enthalten sind Zeitplan offizielle Leibeserziehung und Sportveranstaltungen des Ausschusses für Körperkultur und Sport der Altai-Republik, im Kalender der Massensportveranstaltungen der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“.

Das Verfahren zur Bildung nationaler Mannschaften der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ (im Folgenden: Verfahren) sieht die Beteiligung der Verwaltung der Stadt Gorno-Altaisk (zusammen mit Mitteln aus Haushalten anderer Ebenen und außerbudgetären Mitteln) vor Quellen) bei der Finanzierung von Veranstaltungen aus dem Gemeindehaushalt.

42. Unter Veranstaltungen versteht man: Meisterschaften, Pokale und Meisterschaften, Turniere der Altai-Republik, interkommunale und interregionale Wettbewerbe, offizielle offene Wettbewerbe andere Regionen, gesamtrussische Sport- und Sportveranstaltungen sowie Breitensport, Freizeit- und Sportferien, Festivals, Wettbewerbe, Seminare und andere ähnliche Veranstaltungen, die auf dem Territorium der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“, der Republik Altai und anderen Teilgebieten der Russischen Föderation stattfinden.

43. Die Reihenfolge der Bildung bestimmt finanzielle Unterstützung Nationalmannschaften, auch während ihrer Vorbereitung und während der Teilnahme an Sportveranstaltungen.

44. Die Grundregeln und finanziellen Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen sind in der Veranstaltungsordnung (Ordnung) festgelegt.

45. Die Entsendung von Nationalmannschaften zur Veranstaltung erfolgt auf Grundlage des Reglements (Reglement) des Wettbewerbs, bzw offizielle Einladung(Anruf) von der Organisation, die die Veranstaltung veranstaltet.

46. ​​​​Die Abteilung hat das Recht, Änderungen an den erklärten Veranstaltungen vorzunehmen und die dafür bereitgestellten Mittel im Rahmen der genehmigten Grenzen der Haushaltszuweisungen gemäß den Standards für die Finanzierung von Sportmannschaften der Gemeindeformation „Stadt“ umzuverteilen von Gorno-Altaisk" (Anhänge 1 - 7).

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

47. Die Standards für Finanzierungsaktivitäten werden unter Berücksichtigung der auf dem Territorium der Altai-Republik geltenden Preise und aktuellen Tarife entwickelt, um eine möglichst wirtschaftliche und rationelle Verwendung der Haushaltsmittel zu gewährleisten, und werden durch den Beschluss der Verwaltung der Stadt genehmigt Gorno-Altaisk.

VIII. Eventfinanzierung

48. Die finanzielle Unterstützung der Aktivitäten erfolgt aus den für das Geschäftsjahr und den Planungszeitraum bereitgestellten lokalen Haushaltsmitteln sowie aus anderen Quellen.

49. Ausgaben im Zusammenhang mit:

1) mit der Teilnahme von Sportmannschaften an offiziellen Veranstaltungen auf dem Territorium der Republik Altai;

2) mit der Abhaltung und Teilnahme von Nationalmannschaften an Veranstaltungen außerhalb der Republik Altai, die nicht im Kalender der offiziellen Sportveranstaltungen des Ausschusses für Körperkultur und Sport der Republik Altai enthalten sind und keiner Finanzierung durch die Republikaner unterliegen und (oder) Bundeshaushalte.

50. Die Abteilung kann einen Teil der Aufgaben zur Vorbereitung und Teilnahme von Sportlern der Nationalmannschaften an Veranstaltungen auf der Grundlage mit ihnen abgeschlossener kommunaler Verträge auf kommunale Einrichtungen, öffentliche und andere Organisationen übertragen. In solchen Fällen überweist die Verwaltung der Stadt Gorno-Altaisk den Teil der im Gemeindevertrag festgelegten und im Kostenvoranschlag für die Teilnahme an dieser Veranstaltung vorgesehenen Finanzmittel auf die Bankkonten dieser Organisationen für deren Erfüllung der entsprechenden Aufgaben Funktionen zur Vorbereitung und Teilnahme von Athleten der Nationalmannschaften an der Veranstaltung.

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

51. Die Abteilung kann kommunale Verträge abschließen bezahlte Bereitstellung Dienstleistungen zur Wahrnehmung bestimmter Funktionen zur Organisation und Teilnahme von Mitgliedern von Nationalmannschaften an Sportveranstaltungen mit Einzelpersonen – Vertretern von Sportverbänden, Trainern oder Athleten von Nationalmannschaften der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“.

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

52. Mit Vertretern von Sportverbänden, Trainern oder Athleten von Nationalmannschaften können Agenturverträge über die volle finanzielle Haftung geschlossen werden, nach denen die Verwaltung ausstellen kann zu dieser Person zu melden Kasse für Reise, Unterkunft und Verpflegung für Mitglieder von Sportmannschaften der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“.

Organisationen und Einzelpersonen, die die in den Agenturverträgen festgelegten Funktionen für die Vorbereitung und Teilnahme von Athleten der Nationalmannschaften an Sportveranstaltungen wahrnehmen, geben Mittel gemäß dem auf Anordnung des Abteilungsleiters genehmigten Kostenvoranschlag aus. Der Finanzbericht über die Durchführung einer Sportveranstaltung (Teilnahme an der Veranstaltung) wird der städtischen Haushaltsbehörde „Zentrale Buchhaltungsabteilung der Abteilung für Kultur, Sport und Jugendpolitik“ (im Folgenden „Zentrale Buchhaltungsabteilung“ genannt) vorgelegt. ein Individuum innerhalb von drei Tagen.

Der Informationsbericht wird der Abteilung spätestens am nächsten Werktag nach Ende der Veranstaltung vorgelegt.

(Absatz 52, geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

53. Entschädigungszahlungen an Sportler, Trainer, Mitarbeiter von Körperkultur- und Sportorganisationen für die Durchführung von Bildungs- und Trainingslagern und die Teilnahme an Sportwettkämpfen außerhalb der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ erfolgen mit einem Vorschuss von 100 % gemäß den vorstehenden Bestimmungen vereinbarter und genehmigter Kostenvoranschlag, der im Agenturvertrag festgelegt ist. Die tatsächlichen Ausgaben werden durch entsprechende Dokumente bestätigt, die der Spesenabrechnung beigefügt sind, die an die zentrale Buchhaltungsabteilung übermittelt wird. Die Erstattung der Verpflegungskosten für Mitglieder von Nationalmannschaften an Reisetagen und an Veranstaltungstagen erfolgt gemäß dem Berichtsblatt und gemäß den in Anlage 1 dieses Verfahrens festgelegten Standards.

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

IX. Verwendung von Mitteln zur Bereitstellung von Nationalmannschaften

54. Veranstaltungen auf dem Territorium der Altai-Republik:

1) Um Gelder für die finanzielle Unterstützung von Nationalmannschaften für Veranstaltungen auf dem Territorium der Altai-Republik zu erhalten, ist die Vorlage eines Reglements (Reglements) sowie eines weiteren Dokuments erforderlich, das den Ort, die Bedingungen und Konditionen der Veranstaltung festlegt.

2) Um Nationalmannschaften in der vorgeschriebenen Weise zu einer Veranstaltung zu entsenden:

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

55. Veranstaltungen außerhalb der Republik Altai:

1) Um Gelder für die finanzielle Unterstützung von Sportmannschaften für Veranstaltungen außerhalb der Republik Altai zu erhalten, muss ein Athlet, Trainer oder Vertreter einer Nationalmannschaft die folgenden Dokumente einreichen:

Reglement (Reglement), sonstiges Dokument, das den Ort, die Bedingungen und Konditionen der Veranstaltung festlegt;

Schriftliche Begründung der Notwendigkeit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Grund kann der Mangel sein notwendige Voraussetzungen zur Verbesserung der Ausbildung von Sportlern auf dem Territorium der Republik Altai, Abwesenheit vom Territorium der Republik Altai erforderliches Niveau Wettkämpfe oder Rivalen, die zur Verbesserung des Wettkampftrainings von Sportlern erforderlich sind;

2) für Dienstreisen (Entsenden) zu Veranstaltungen von Nationalmannschaften in der vorgeschriebenen Weise:

Der Abteilungsleiter erlässt eine Anordnung mit Angabe des Zeitpunkts der Veranstaltung, der Anzahl der Teilnehmer und einer Aufstellung der zu finanzierenden Ausgaben;

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

Es wird ein Kostenvoranschlag genehmigt, aus dem hervorgeht, wie hoch die konkreten Mittel sind, die für die Entsendung von Sportmannschaften zur Veranstaltung vorgesehen sind.

56. Auf dem Gebiet der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ werden Bildungs- und Trainingslager für Nationalmannschaften (im Folgenden TTC genannt) organisiert und abgehalten, um sich auf die Teilnahme an Sportveranstaltungen vorzubereiten. Sofern begründet und finanziell vorhanden, werden Schulungen außerhalb der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ durchgeführt.

57. Die Anzahl der durchgeführten Trainingseinheiten wird durch den Kalender der Massensportveranstaltungen der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ festgelegt, die Anzahl der Trainingsteilnehmer – auf Anordnung des Abteilungsleiters. Während des Wettbewerbs finden keine Trainingseinheiten statt.

(geändert durch Beschluss der Stadtverwaltung von Gorno-Altaisk vom 28. Juli 2017 N 112)

58. Die Verwendung lokaler Haushaltsmittel für Veranstaltungen von Behindertensportlern erfolgt gemäß den Standards für die Finanzierung von Sportmannschaften der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ (Anlagen 1 – 7).

Anhang 1. STANDARDS FÜR DIE FINANZIERUNG NATIONALER SPORTMANNSCHAFTEN DER KOMMUNALFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ FÜR AUSGLEICHSZAHLUNGEN FÜR DIE VERPFLEGUNGSKOSTEN AN DIE NATIONALMANNSCHAFTSATHLETEN

Anhang 1
zu bestellen
Bildung von Sportmannschaften
Kommunale Teams
„Stadt Gorno-Altaisk“
und deren Bereitstellung

Name

Der Kostensatz pro Person und Tag (in Rubel) liegt innerhalb:

Sport- und Sportveranstaltungen (einschließlich Trainingslager zur Vorbereitung auf Wettkämpfe aller Niveaus)

An Anreisetagen zum und vom Veranstaltungsort von Sport- und Sportveranstaltungen (einschließlich Trainingslagern)

1. Für Sportler mit einem Gewicht über 90 kg und/oder einer Körpergröße über 190 cm können die in diesem Anhang festgelegten Standards im Rahmen der zugewiesenen und vereinbarten Mittelvolumina um bis zu 30 % erhöht werden.

2. Sportler, Mitarbeiter von Leibeserziehungs- und Sportorganisationen, Leibeserziehungs- und Sportveranstaltungen werden in der folgenden Reihenfolge mit Mahlzeiten versorgt:

Am Anreisetag und an den Tagen von Sportveranstaltungen sowie an den Tagen der Anreise zum Veranstaltungsort und zurück (im Rahmen der durch dieses Verfahren festgelegten Grenzen);

An den Tagen der tatsächlichen Teilnahme an Veranstaltungen;

An den Tagen der Trainingslager.

3. Dauert die Sportveranstaltung weniger als 4 Stunden, reduzieren sich die Kostennormen um 50 %.

4. Wenn keine Bereitstellungsmöglichkeit besteht organisierte Mahlzeiten An Orten, an denen Sportveranstaltungen stattfinden, ist es den Teilnehmern von Sportveranstaltungen gestattet, im Rahmen der für die Durchführung dieser Veranstaltung vorgesehenen Kosten Bargeld durch bargeldlose Zahlungen auszugeben.

5. Bei der Durchführung zentraler Trainingseinheiten in spezialisierten und komplexen Sportstätten sind die Verpflegungskosten in den Gesamtaufenthaltskosten eines Teilnehmers in der Trainingseinrichtung (ein Personentag) enthalten.

Anhang 2. FINANZIERUNGSSTANDARDS FÜR SPORTMANNSCHAFTEN DER GEMEINDESFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ ALS TEIL DER ENTSCHÄDIGUNG DER KOSTEN FÜR DIE MIETE VON WOHNRÄUMEN

Anhang 2
zu bestellen
Bildung von Sportmannschaften
Kommunale Teams
„Stadt Gorno-Altaisk“
und deren Bereitstellung

Veranstaltungsort

Lebenshaltungskosten für 1 Person pro Tag, Rubel

Territorium der Altai-Republik

in Höhe der Kosten für ein Standard-Einzelzimmer oder der Kosten für 1 Bett in einem Standard-Doppelzimmer, jedoch nicht mehr als 600

Außerhalb der Republik Altai

in Höhe der Kosten für ein Standard-Einzelzimmer oder der Kosten für 1 Bett in einem Standard-Doppelzimmer, jedoch nicht mehr als 1500

Aufwendungen für die Anmietung von Hotels (Wohnräumen) werden in Höhe der tatsächlichen Kosten, jedoch nicht über dem genehmigten Standard, erhoben.

Anhang 3. STANDARDS FÜR DIE FINANZIERUNG VON SPORTMANNSCHAFTEN DER KOMMUNALFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ FÜR DIE RÜCKERSTATTUNG DER KOSTEN FÜR 1 PERSONENTAG BEI DER DURCHFÜHRUNG ZENTRALER BILDUNGS- UND AUSBILDUNGSGEBÜHREN (ESSEN, UNTERKUNFT, MIETE...)

Anhang 3
zu bestellen
Bildung von Sportmannschaften
Kommunale Teams
„Stadt Gorno-Altaisk“
und deren Bereitstellung

STANDARDS FÜR DIE FINANZIERUNG VON SPORTMANNSCHAFTEN DER KOMMUNALFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ ZUR ERSTATTUNG DER KOSTEN FÜR 1 PERSONENTAG FÜR ZENTRALE TRAININGSLAGER (ESSEN, UNTERKUNFT, MIETE VON SPORTEINRICHTUNGEN II)

Veranstaltungsort

Kosten für 1 Person pro Tag, Rubel

Bildungs- und Trainingslager finden in Sportanlagen in den Teilgebieten der Russischen Föderation, einschließlich der Republik Altai, statt

Anhang 4. STANDARDS FÜR DIE FINANZIERUNG VON SPORTMANNSCHAFTEN DER KOMMUNALFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ ALS TEIL DER ENTSCHÄDIGUNG DER REISEKOSTEN ZUM VERANSTALTUNGSORT UND ZURÜCK ZUM STÄNDIGEN WOHNSITZ

Anhang 4
zu bestellen
Bildung von Sportmannschaften
Kommunale Teams
„Stadt Gorno-Altaisk“
und deren Bereitstellung

Transportart

Standard

Straßentransport

Basierend auf tatsächlichen Ausgaben, bestätigt durch relevante Dokumente

Schienenverkehr

Basierend auf den tatsächlichen Kosten, die durch entsprechende Dokumente bestätigt werden, jedoch nicht mehr als die Reisekosten in einem Wagen mit reserviertem Sitzplatz

Lufttransport<*>

Basierend auf tatsächlichen Ausgaben, die durch entsprechende Dokumente bestätigt werden, jedoch nicht mehr als die Kosten eines Economy-Class-Flugtickets

________________

<*>Kosten für den Lufttransport können nur bei Reisen außerhalb des Föderationskreises Sibirien übernommen werden.

Inklusive Reisekosten zum und vom Veranstaltungsort ständiger Wohnsitz Teilnehmer von Veranstaltungen und auf Reisen von einem Siedlung das andere beinhaltet:

Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. zum Bahnhof, Busbahnhof, Flughafen und vom Bahnhof, Busbahnhof, Flughafen (sofern diese außerhalb des besiedelten Gebiets liegen) bei Vorliegen von Dokumenten (Fahrkarten), die diese Kosten bestätigen;

Zahlungsaufwendungen Versicherungsprämie für die obligatorische Personenversicherung von Fahrgästen im Verkehr;

Kosten für die Bezahlung von Dienstleistungen zur Ausstellung von Reisedokumenten und Bereitstellung von Bettzeug in Zügen, einschließlich Kosten für die Gepäckbeförderung.

Anhang 5. FINANZIERUNGSSTANDARDS FÜR SPORTMANNSCHAFTEN DER KOMMUNALFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ FÜR DEN KAUF VON SPORTKLEIDUNG, SCHUHEN UND EINZELNER AUSRÜSTUNG

Anhang 5
zu bestellen
Bildung von Sportmannschaften
Kommunale Teams
„Stadt Gorno-Altaisk“
und deren Bereitstellung

Kostensatz (in Rubel) ( Winteransichten Sport)

Ausgaben pro Person (in Rubel) (Sommersport)

Allrussisch

Regional

Republikaner

Notiz:

Die konkrete Höhe der Kosten, Normen und Nutzungsbedingungen für Sportuniformen, Schuhe und persönliche Ausrüstung werden durch Beschluss des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Körperkultur und Sport vom 03.03.2004 N 190/l „Nach Genehmigung des Berichts“ festgelegt Karte für die Bereitstellung von Sportbekleidung, Schuhen und persönlicher Ausrüstung“.

Das Recht, Sportuniformen zu tragen, steht Sportlern, Trainern, Vertretern der Stadt Gorno-Altaisk, Teamleitern, Personen, die die Stadt Gorno-Altaisk in den Nationalmannschaften der Republik Altai, des Föderationskreises Sibirien, der Russischen Föderation usw. vertreten, zu Sportrichter.

Anhang 6. FINANZIERUNGSSTANDARDS FÜR SPORTMANNSCHAFTEN DER GEMEINDESFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON FAHRZEUGEN

Anhang 6
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Bildung von Sportmannschaften
Kommunale Teams
„Stadt Gorno-Altaisk“
und deren Bereitstellung

Name der Sportveranstaltungen

Transportart

Veranstaltungsort

Mietkosten pro Stunde, Rubel

Allrussische, republikanische, interkommunale Körperkultur- und Sportveranstaltungen

Republik Altai

Kleinbus

Republik Altai

LKW

Republik Altai

Automobil " Krankenwagen"

Republik Altai

Wettbewerbsveranstalter haben das Recht, auf Kosten eigener, Sponsoren- und sonstiger eingeworbener Mittel Zuschüsse zu den festgestellten Kosten für die Bereitstellung von Fahrzeugen für Teilnehmer an Sportveranstaltungen zu leisten.

Die Fahrzeugmiete sollte 10 Stunden pro Tag nicht überschreiten.

Die Mietkosten für alle Sportanlagen werden berücksichtigt, wenn die Kosten für eine Leistungsstunde berechnet werden.

Die Kosten für Dienstleistungen zur Bereitstellung elektronischer technischer Geräte und Instrumente für Sportveranstaltungen richten sich nach der Bereitstellung von Informationen oder Preisen durch den Dienstleister mit einer detaillierten Erläuterung der erbrachten Dienstleistungen.

Bezahlung für Mietfahrzeuge (Busse, Kleinbusse, LKWs, Krankenwagen usw.) sowie die Kosten für Funkverstärkungsdienste und für den Kauf von Sportgeräten werden unter Berücksichtigung der auf dem Gebiet der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ geltenden Preise berechnet und gewährleisten so die größtmögliche Sicherheit rationelle Mittelverwendung.

Die Zahlung der oben genannten Dienstleistungen und Ausgaben erfolgt aus lokalen Haushaltsmitteln in der im Bundesgesetz vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen für staatliche und kommunale Zwecke“ vorgeschriebenen Weise braucht.“

Anhang 7. Standards für die Finanzierung von Sportmannschaften der Gemeinde „Gorno-Altaisk“ zur Bereitstellung von Arzneimitteln, Wiederherstellungsmitteln, Vitamin- und Protein-Glukose-Medikamenten, allgemein ... allgemein ...

Anhang 7
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Bildung von Sportmannschaften
Kommunale Teams
„Stadt Gorno-Altaisk“
und deren Bereitstellung

STANDARDS FÜR DIE FINANZIERUNG VON SPORTMANNSCHAFTEN DER KOMMUNALFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON PHARMAKOLOGISCHEN MITTELN, WIEDERHERSTELLUNGSMITTELN, VITAMINEN UND PROTEIN-GLUKOSE-ZUBEREITUNGEN, ALLGEMEINEN MEDIZINZWECKEN UND VERKLEIDUNGSMATERIALIEN

Niveau der Sportveranstaltungen

Der Kostensatz pro Teilnehmer und Tag (in Rubel) beträgt bis zu:

Sportveranstaltungen

Trainingslager zur Vorbereitung auf Wettkämpfe aller Niveaus

Kostenlose Arzneimittel, Stärkungsmittel, Vitaminpräparate, allgemeine medizinische Medikamente und Verbände werden zur Verfügung gestellt für:

a) Teilnehmer an Sportveranstaltungen (hier nur Sportler) – an den Tagen der tatsächlichen Teilnahme daran;

b) Teilnehmer von Trainingslagern (hier nur Sportler) – an den Tagen des eigentlichen Trainingslagers.

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES VERFAHRENS ZUR BILDUNG NATIONALER SPORTMANNSCHAFTEN DER KOMMUNALFORMATION „STADT GORNO-ALTAISK“ UND IHRER UNTERSTÜTZUNG (in der Fassung vom: 28.07.2017)

Dokumenttitel:
Dokumentennummer: 28
Dokumenttyp: Beschluss der Verwaltung der Stadt Gorno-Altaisk der Republik Altai
Status: Aktiv
Veröffentlicht: Offizielles Portal der Gemeindeformation „Stadt Gorno-Altaisk“ http://www.gornoaltaysk.ru, 23.04.2014
Annahmedatum: 15. April 2014
Revisionsdatum: 28. Juli 2017

GENEHMIGT

Durch Beschluss des Abgeordnetenrates

Taldomsky Gemeindebezirk

Region Moskau


Position

„Über das Verfahren zur Bildung von Sportmannschaften

Gemeindebezirk Taldomsky der Region Moskau“

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Bestimmung wurde in Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen vom 6. Oktober 2003 entwickelt. Nr. 131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“, vom 4. Dezember 2007 Nr. 329-FZ „Über Körperkultur und Sport in der Russischen Föderation“, methodische Empfehlungen für die Organisation von Sporttraining in der Russischen Föderation, genehmigt durch Anordnung des russischen Sportministeriums vom 24.10. 2012 Nr. 325, Gesetz der Region Moskau vom 27. Dezember 2008 Nr. 226/2008-OZ „Gesetz der Region Moskau über Körperkultur und Sport der Region Moskau“ Regulierungsrechtsakte des Stadtbezirks Taldom im Bereich Körperkultur Kultur und Sport, um Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung der Sportnationalmannschaften des Gemeindebezirks Taldom zu regeln.

Die Verordnungen legen das Verfahren für die Bildung von Sportmannschaften des Stadtbezirks Taldom fest und gewähren den Status „Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom“ (im Folgenden als Sportmannschaft bezeichnet), Mannschaften von Sportlern in verschiedenen Sportarten, die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Sportmannschaften des Stadtbezirks Taldom und regelt auch Fragen der logistischen Unterstützung für Sportmannschaften des Stadtbezirks Taldom.

1.2. Sportmannschaften des Stadtbezirks Taldom in verschiedenen Sportarten werden gebildet, um sich auf Wettkämpfe auf interkommunaler, regionaler und gesamtrussischer Ebene sowie auf andere offizielle Sport- und Sportveranstaltungen vorzubereiten und im Namen des Vereins daran teilzunehmen Gemeindebezirk Taldomsky.

1.3. Nationalmannschaften des Stadtbezirks Taldom werden in verschiedenen Sportarten gebildet, die im Allrussischen Sportregister aufgeführt sind, und sind in Sportmannschaften unterteilt:

Durch Mannschaftssportarten;

Im Winter und Sommerarten Sport;

Für adaptive Sportarten;

Im angewandten und technischen Sport.

2. Hauptziele und Zielsetzungen von Sportmannschaften

2.1. Sportmannschaften werden zu folgenden Zwecken gegründet:

Popularisierung verschiedener Sportarten;

Steigerung des Leistungsniveaus und des Ansehens der Sportler des Gemeindebezirks Taldom.

2.2. Die Hauptaufgaben der Sportmannschaften sind:

Vorbereitung und erfolgreiches Abschneiden bei Sportwettkämpfen verschiedene Ebenen;

Verbesserung der Fähigkeiten der Spitzensportler des Gemeindebezirks Taldom;

Vorbereitung des Sportreservats des Gemeindebezirks Taldom;

Einbeziehung der jungen Generation in systematische Sportaktivitäten.

3. Zusammensetzung der Sportmannschaften

Gemeindebezirk Taldom und das Verfahren zu seiner Gründung

3.1. Die Sportmannschaft des Taldomsky-Bezirks ist ein Team aus Sportlern verschiedener Altersgruppen, Trainern und Spezialisten im Bereich Leibeserziehung und Sport, das gebildet wird, um sich auf Sportwettkämpfe unterschiedlichen Niveaus vorzubereiten und im Namen des Taldomsky-Bezirks daran teilzunehmen Gemeindebezirk.

Die Verleihung des Status „Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom“ an Mannschaften verschiedener Sportarten, die im Allrussischen Sportregister eingetragen sind, erfolgt auf der Grundlage eines Beschlusses des Leiters des Stadtbezirks Taldom.

3.2. Sportmannschaften des Gemeindebezirks Taldom können aus einer Haupt- und einer Reservemannschaft bestehen.

3.2.1. Ein Kandidat für die Hauptzusammensetzung der Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom im Sport kann ein Athlet sein, der über eine hohe sportliche Ausbildung verfügt und bei Sportwettkämpfen konstant gute Ergebnisse zeigt.

3.2.2. Ein Kandidat für die Reservemannschaft des Stadtbezirks Taldom kann ein Athlet sein, der das Potenzial für weitere sportliche Verbesserungen hat.

Vorrang bei der Aufnahme in die Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom erhält unter sonst gleichen Bedingungen der Sportler, der in den Qualifikations- oder Hauptwettkämpfen des Jahres das beste Ergebnis erzielt hat.

3.2.3. Die zahlenmäßige Zusammensetzung der Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom wird auf der Grundlage der zahlenmäßigen Zusammensetzung der Mannschaftszulassungen zu Sportwettkämpfen in dieser Sportart bestimmt.

3.2.4. Zu den Sportmannschaften des Stadtbezirks Taldom gehören auch Trainer, medizinisches Personal und andere engagierte Spezialisten.

3.3. Die Zusammensetzung der Sportmannschaften des Stadtbezirks Taldom wird durch einen Beschluss des Leiters des Stadtbezirks Taldom auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Körperkultur, Sport, Tourismus und Jugendarbeit genehmigt.

Für die Sportsaison werden die Zusammensetzungen der Sportmannschaften des Gemeindebezirks Taldom nach Sportart genehmigt.

4. Rechte und Pflichten der Sportler der Sportmannschaft

Gemeindebezirk Taldomsky

4.1. Sportler der Sportmannschaft haben das Recht:

Nehmen Sie an Trainingslagern und Sportwettkämpfen teil;

Nutzen Sie die Sport-, Gesundheits- und Sporteinrichtungen, die Ausrüstung und das Inventar des Bezirks kostenlos;

Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch kommunale Institutionen Gesundheitsversorgung des Gemeindebezirks Taldom bei Krankheiten und Sportverletzungen;

Für logistische Unterstützung, einschließlich Unterkunft, Verpflegung, Ausrüstung und Sportuniformen während der Zeit der zentralen Vorbereitung (Trainingslager) und der Teilnahme an Wettkämpfen als Teil der Sportmannschaft;

Seien Sie versichert bei Gesundheitsschäden infolge von Unfällen während Trainingseinheiten und Lagern sowie bei der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen;

in der vorgeschriebenen Weise für den Erhalt von Sporttiteln sowie für die Verleihung von Diplomen und Zertifikaten sowie anderen Auszeichnungen für hohe sportliche Leistungen nominiert werden;

4.2. Sportler der Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom sind verpflichtet:

Würdig, den Gemeindebezirk Taldom bei Sportwettkämpfen auf verschiedenen Ebenen zu vertreten;

Nehmen Sie an Sportveranstaltungen teil, verbessern Sie Ihre sportlichen Fähigkeiten, zeigen Sie hohe Staatsbürgerschaft, moralische, willensstarke und ethische Qualitäten, beachten Sie die Hygieneregeln, erwerben Sie Kenntnisse über Körperkultur und Sport, die olympische und internationale Sportbewegung;

Durchführung individueller Vorbereitungspläne, Trainings- und Wettkampfaufgaben;

Streben Sie danach, einen Geist der Kameradschaft, der geschäftlichen Rivalität und der respektvollen Haltung gegenüber dem Management- und Servicepersonal der Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom, den Richtern und den Zuschauern der Sportmannschaft zu schaffen;

Befolgen Sie die Anweisungen der Leitung des Sportteams des Stadtbezirks Taldom, die Anforderungen und Empfehlungen des Trainerstabs und des Arztes während des Bildungs- und Trainingsprozesses sowie bei Sportwettkämpfen.

Kämpfen Sie für die Reinheit des Wrestlings, achten Sie auf das Regime, die Disziplin und die öffentliche Ordnung, kümmern Sie sich um Sportuniformen, Inventar und Ausrüstung.

4.3. Fragen des Verstoßes gegen die Sportdisziplin durch einen Athleten der Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom werden vom Trainerrat der Sportmannschaft behandelt.

4.4. Ein Athlet der Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom kann wegen einer Verschlechterung der Sportergebnisse, einer systematischen Nichterfüllung des individuellen Plans und der festgelegten Standards oder eines Verstoßes gegen die Disziplin ausgeschlossen werden.

5. Management und Organisation der Arbeit in Sportmannschaften

Gemeindebezirk Taldom

5.1. Die Leitung der Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldomsky für die entsprechende Sportart wird als alleiniger Befehlshaber von einem Trainer ausgeübt, der durch Beschluss des Leiters des Stadtbezirks Taldomsky auf Vorschlag des Kulturausschusses für die Position zugelassen wird , Körperkultur, Sport, Tourismus und Jugendarbeit.

5.2. Der Trainer ist verantwortlich für das Trainingsniveau und die Leistungsergebnisse bei Sportwettkämpfen der Sportler – Mitglieder der Nationalmannschaft, die Umsetzung von Trainingsplänen, die Organisation von Trainingslagern und die Teilnahme an Wettkämpfen, für die Aufklärungsarbeit und das psychologische Klima in die Sport-Nationalmannschaft.

5.3. Zur Organisation der Aktivitäten der Sportmannschaft können medizinisches Personal und andere Spezialisten der Sportausbildungseinrichtung hinzugezogen werden.

5.4 Trainer, medizinisches Personal und andere beteiligte Spezialisten der Sportmannschaften des Gemeindebezirks Taldom sind verpflichtet:

Verbessern Sie Ihre beruflichen Qualifikationen kontinuierlich;

Bereitstellung eines modernen organisatorischen und methodischen Niveaus des Bildungs- und Trainingsprozesses sowie der operativen und langfristigen Planung auf der Grundlage einer Analyse der vergangenen Phasen der Vorbereitung und Teilnahme an Sportwettkämpfen der Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom und einzelner Sportler;

Streben Sie danach, dass die Sportmannschaften des Gemeindebezirks Taldom bei Sportwettkämpfen Medaillen gewinnen.

Bemühen Sie sich durch unser persönliches Beispiel darum, eine Atmosphäre der Kameradschaft, der geschäftlichen Rivalität und des Respekts für die Mitarbeiter der Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom, die Richter und die Zuschauer der Sportmannschaft des Stadtbezirks Taldom zu schaffen.

Sammeln und Weitergeben von Erfahrungen im Bereich der Trainingsmethoden und Errungenschaften der wissenschaftlichen, methodischen und medizinisch-biologischen Unterstützung an neue Generationen von Trainern und Sportlern der Sportmannschaften des Gemeindebezirks Taldom.

5.6. Der Trainer der Sportmannschaft organisiert die Arbeit mit Mitgliedern der Nationalmannschaft während der Sportsaison. Der Beginn und das Ende des Trainingsprozesses hängen von den Besonderheiten der Sportart, dem Kalender der Sportwettkämpfe, der Periodisierung des Sporttrainings ab und werden von der Sporttrainingseinrichtung für jede Sportart individuell festgelegt.

5.7. Der Trainingsprozess in der Sportmannschaft erfolgt auf der Grundlage von Programmen, die vom Trainer entwickelt und von der Sporttrainingseinrichtung genehmigt wurden. Die Hauptformen des Trainingsprozesses sind: Gruppentraining und theoretischer Unterricht, Arbeit nach individuellen Plänen, medizinische und Rehabilitationsmaßnahmen, Tests und medizinische Kontrolle, Teilnahme an Wettbewerben, Spielbesprechungen, Trainingslager.

5.8. Der Stundenplan (Trainingsplan) wird vom Trainer der Sportmannschaft erstellt und vom Leiter der Sporttrainingseinrichtung genehmigt, um unter Berücksichtigung der Altersmerkmale der Sportler einen günstigeren Trainingsplan festzulegen etablierte Hygiene- und Hygienestandards.

5.9. Dauer einer Unterrichtsstunde (Training) in der Sportmannschaft der Hauptmannschaft:

Sollte drei akademische Stunden mit weniger als vier Schulungssitzungen pro Woche nicht überschreiten;

In Gruppen mit einem Arbeitsaufwand von 20 Stunden oder mehr pro Woche - vier akademische Stunden;

Mit zwei Unterrichtsstunden pro Tag – drei Unterrichtsstunden.

In der Reserve-Sportmannschaft:

Sollte zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

5.10. Die Vergütung für die Arbeit eines Sportmannschaftstrainers erfolgt gemäß der Vergütungsordnung, einschließlich der Vergütungsnormen für eine Person, die sich in der Ausbildungsphase der Langzeitausbildung (Stufe der Sportspezialisierung) befindet. Bei der Anwendung von Standards für einen Studenten erfolgt die Vergütung entsprechend der tatsächlichen Anzahl der Athleten in der Gruppe innerhalb der festgelegten Höchstzahl.

6. Logistikunterstützung für Sportmannschaften

Gemeindebezirk Taldomsky

6.1. Die materielle und technische Unterstützung der Sportmannschaften des Gemeindebezirks Taldom erfolgt zu Lasten des Haushalts des Gemeindebezirks Taldom im Rahmen der dem Ausschuss für Kultur, Körperkultur, Sport, Tourismus und Jugendarbeit zugewiesenen Mittel der Verwaltung des Gemeindebezirks Taldomsky.

6.2. Zu den Kosten für die logistische Unterstützung der Sportmannschaften des Gemeindebezirks Taldom können gehören:

Bezahlung der Fahrten von Personen der Sportmannschaften des Stadtbezirks Taldom zum Austragungsort von Sportwettkämpfen und Trainingslagern und zurück, Bezahlung der Tagegelder unterwegs, Bezahlung für den Transport von Sportgeräten;

Bereitstellung von Unterkunft, Verpflegung, Ausrüstung, Sportausrüstung und Sportuniformen für Personen der Sportmannschaften des Stadtbezirks Taldom während der Trainingslager und der Teilnahme an Sportwettkämpfen;

Vermietung von Fahrzeugen (Busse, Sonderfahrzeuge);

Bereitstellung von pharmakologischen Mitteln, Stärkungsmitteln, Vitaminpräparaten, allgemeinmedizinischen Medikamenten, Bestehen von medizinischen und Anti-Doping-Untersuchungen;

Kauf von Sportgeräten und Inventar;

Sonstige Ausgaben, die in den Vorschriften, Bestimmungen zur Durchführung von Bezirks-, Regional- und gesamtrussischen Wettbewerben vorgesehen sind.

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Kommentar zu Artikel 36 1 - 3. Der kommentierte Artikel regelt die Bildung russischer Nationalmannschaften, wie bereits im Titel angegeben. In Absatz 2 der Kunst. 10 des Gesetzes über Leibeserziehung und Sport von 1999 diese Frage wurde wie folgt beschlossen: Russische Nationalmannschaften in verschiedenen Sportarten werden unter Berücksichtigung der Vorschläge der Körperkultur- und Sportorganisationen der Teilstaaten der Russischen Föderation von den zuständigen gesamtrussischen Verbänden in verschiedenen Sportarten auf Wettbewerbsbasis gebildet; Die Zusammensetzungen der russischen Nationalmannschaften werden jährlich vom Bundesorgan genehmigt Exekutive im Bereich Leibeserziehung und Sport und das Russische Olympische Komitee zu den Vorschlägen gesamtrussischer Verbände in verschiedenen Sportarten. Der Artikel unter Kommentar ändert diese Reihenfolge etwas. Teil 1 dieses Artikels stellt zunächst die Notwendigkeit der jährlichen Erstellung von Kandidatenlisten für russische Sportnationalmannschaften nach Sportarten vor. Diese Listen werden von gesamtrussischen Sportverbänden erstellt (diese Befugnis der gesamtrussischen Sportverbände ist aus unklaren Gründen in Artikel 16 des kommentierten Gesetzes nicht angegeben) und werden vom föderalen Exekutivorgan im Bereich Leibeserziehung und Sport genehmigt (d. h. Rossport; siehe Kommentar zu Art. 5 des Gesetzes; die entsprechende Befugnis von Rossport ist in Abschnitt 5.3.10 des Reglements verankert Bundesbehörde zu Körperkultur und Sport, genehmigt. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Mai 2008 N 410). Gemäß Teil 3 des kommentierten Artikels werden russische Sportmannschaften zur Vorbereitung auf die Teilnahme und Teilnahme an internationalen Sportwettkämpfen von gesamtrussischen Sportverbänden gebildet (diese Befugnis der gesamtrussischen Sportverbände ist in Absatz 6 von Teil 1 des Artikels angegeben). 16 des kommentierten Gesetzes) aus den Personen, die in der entsprechenden Kandidatenliste für russische Sportnationalmannschaften im Sport aufgeführt sind. Wie man sieht, erwähnt es im Gegensatz zum Gesetz über Leibeserziehung und Sport von 1999 weder die Beteiligung des Russischen Olympischen Komitees und der Leibeserziehungs- und Sportorganisationen der Teilstaaten der Russischen Föderation noch die Notwendigkeit einer Genehmigung die Zusammensetzung der russischen Nationalmannschaften durch das föderale Exekutivorgan im Bereich Leibeserziehung und Sport. Es sei darauf hingewiesen, dass das oben genannte Statut der russischen Nationalmannschaften genehmigt wurde. Der gemeinsame Beschluss des Vorstands des Staatlichen Sportkomitees Russlands vom 20. Juni 2001 N 8/2 und des Präsidiums des Exekutivkomitees des Russischen Olympischen Komitees vom 27. September 2001 N 69bi/19a legt unter anderem fest: Folgendes: Ein Mitglied der wichtigsten russischen Nationalmannschaft kann ein Athlet sein, der in der Liste der Zusammensetzung der Nationalmannschaft aufgeführt ist und einen Vertrag, auch mit einem ausländischen Verein, in Übereinstimmung mit den vom föderalen Exekutivorgan festgelegten Sportgrundsätzen abgeschlossen hat im Bereich Leibeserziehung und Sport das Russische Olympische Komitee, öffentliche Verbände, Gewerkschaften und Sportverbände; Athleten - Mitglieder der russischen Nationalmannschaft (Hauptmannschaft) werden für die russische Olympianationalmannschaft gemäß den Anforderungen ausgewählt, die von gesamtrussischen Verbänden, Verbänden und Gewerkschaften im Sport festgelegt und in den Auswahlkriterien für die nächste festgelegt wurden Olympische Spiele in Übereinstimmung mit den Anforderungen internationaler Sportverbände; Der Titel eines Mitglieds der russischen Nationalmannschaft wird durch besondere Zeichen und Zertifikate bescheinigt, die seinen Status als Mitglied der russischen Nationalmannschaft bestätigen. Teil 2 des kommentierten Artikels sieht die Notwendigkeit vor, einen normativen Rechtsakt zu erlassen, der allgemeine Grundsätze und Kriterien für die Erstellung von Kandidatenlisten für russische Sportmannschaften sowie das Verfahren zur Genehmigung dieser Listen festlegt. Basierend auf dem, was in den Kommentaren zu Art gesagt wurde. Kunst. 4 und 5 des Gesetzes in der betreffenden Norm wir reden darüberüber das Ministerium für Sporttourismus Russlands (die entsprechende Befugnis des Ministeriums für Sporttourismus Russlands ist in Abschnitt 5.2.10 der Verordnungen über das Ministerium für Sport, Tourismus und Jugendpolitik der Russischen Föderation vorgesehen, genehmigt durch Dekret vom der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Mai 2008 N 408). Bisher liegen keine Informationen über die Veröffentlichung des entsprechenden Rechtsakts durch das Ministerium für Sport und Tourismus Russlands vor.

Mehr zum Thema Artikel 36. Bildung von Sportmannschaften der Russischen Föderation:

  1. Kapitel II. BEFUGNISSE DER RUSSISCHEN FÖDERATION, THEMEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION UND LOKALE REGIERUNGSSTELLEN IM BEREICH DER VERHINDERUNG DER AUSBREITUNG DER TUBERKULOSE IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION (in der durch das Bundesgesetz Nr. 122-FZ vom 22. August 2004 geänderten Fassung)